Über die direkte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte realisiert das System des Europarats, das auf einer Reihe multilateraler Bündnisse materiell-rechtlicher Natur und insbesondere der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten basiert, verfassungsrechtliche, auf die Ebene internationalen (europäisch-regionalen) Rechts erhobene Grundsätze innerhalb der Verfassungssysteme der Mitgliedsstaaten des Europarats.
Prof. nzw. et Doc. JUDr. Karel Klíma, CSc., dr. hab. ist Dozent und steht derzeit dem Lehrstuhl für Verfassungsrecht der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Westböhmischen Universität Pilsen vor. Er ist langjähriges Mitglied des Rates des Internationalen Verbands für Verfassungsrecht (IACL), Mitglied der Akademie für vergleichende Rechtswissenschaften, Mitglied der World Jurist Association und deren Präsident für die tschechische Landesgruppe.