Prozess zur Stärkung des Systems der Menschenrechtsvertragsorgane
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ABSTRACT:

Die bisher auf der Grundlage von internationalen Menschenrechtsabkommen geschaffenen zehn Menschenrechtsvertragsorgane bilden ein System (UN Treaty Bodies) und nehmen eine vollgültige Stellung innerhalb des Systems des globalen Schutzes der Menschenrechte ein. Die Aktivitäten der Menschenrechtsvertragsorgane und deren Bedeutung kommen vielen Gruppierungen, aber auch konkreten Einzelpersonen zugute. Der vorliegende Artikel befasst sich mit einer Reihe von Initiativen, die seit 1997 in Angriff genommen wurden, um das System der Menschenrechtsvertragsorgane zu stärken. Seit dem Ende der 1990er ist eine Reihe derartiger Initiativen auf den Weg gebracht worden und im Jahre 2012 veröffentlichte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte ihren Bericht über die Stärkung der Menschenrechtsvertragsorgane. Am 23. Februar 2012 verabschiedete die Generalversammlung die Resolution Nr. 66/254 unter der Bezeichnung „Zwischenstaatlicher Prozess der Generalversammlung zur Stärkung und Verbesserung der wirksamen Arbeitsweise des Systems der Menschenrechtsvertragsorgane. In dieser wird dem Vorsitzenden der Generalversammlung auferlegt, offene, transparente und alle Seiten einbeziehende Verhandlungen über die Möglichkeiten zur Stärkung und Verbesserung der wirksamen Arbeitsweise des Systems der Menschenrechtsvertragsorgane zu führen. Die Resolution erlaubt ihm außerdem die Beiziehung zweier weiterer Personen („Ko-Moderatoren“), die ihm bei der Umsetzung dieser Aufgaben behilflich sein sollen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Ergebnissen der Arbeit dieser Personen an den Schlüsselfragen des institutionalisierten Systems zum Schutz der Menschenrechte.

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