Die rechtlichen Instrumente der E-Demokratie beim Aufbau der Zivilgesellschaft in der internationalen Praxis
pages 19 - 38
ABSTRACT:

Die historische Entwicklung der Zivilgesellschaft geht mit einem unaufhaltsam zunehmenden Bedürfnis nach der Verbesserung der Teilhabe der Bürger einher. Die Strukturen der Zivilgesellschaft wahren die privaten Interessen der Bürger und deren Fähigkeit, ihre Meinungen kundzutun. Der bisher größte Entwicklungsschub der Zivilgesellschaft schafft nicht nur demokratische Staatswesen, sondern bietet den Bürgern außerdem reale Möglichkeiten, ihre Meinung zu äußern und interaktiv mit Stellen der öffentlichen Gewalt zu kommunizieren, wenn es darum geht, ihre subjektiven Rechte und Rechtsinteressen durchzusetzen und Mechanismen für eine produktive und systematische Zusammenarbeit zwischen Staat, Gesellschaft. konkreten Bürgern und Organisationen zu schaffen, um gegenwärtige und potenzielle künftige Probleme zu lösen. Der Begriff der E-Demokratie ist in aller Munde; angesichts seines multidimensionalen Charakters ist er aber nur unzulänglich erforscht. Im Jahre 2009 definierte der Europarat die rechtliche Grundlage für die Maßstäbe der E-Demokratie, auch was solche Fragen anbelangt wie die Vervollkommnung der Teilhabe der Bürger am demokratischen Prozess, Transparenz und öffentliche Verantwortung, Fernkommunikation und elektronische Prozesse. Nach 2009 wurden die verschiedenen Ansätze für die praktische Umsetzung der E-Demokratie erweitert und durchliefen eine wesentliche Wandlung; heute decken sie die verschiedensten Gebiete von Privatinteressen ab, womit zugleich der direkte Einfluss der E-Demokratie auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft gefördert wird. 

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