Der Vertrag über die Energiecharta (Energy Charter Treaty) stellt einen multilateralen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich Energiewirtschaft dar, der im internationalen Recht seinesgleichen sucht. Der ECT schafft eine verbindliche rechtliche Grundlage für die nachhaltige wirtschaftliche Zusammenarbeit im Energiesektor. Er war das erste multilaterale Abkommen zum Schutz von Investitionen im Sinne einer verbindlichen Quelle des internationalen Rechts.
Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).