Institutioneller Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche in der Europäischen Union
pages 289 - 302
ABSTRACT:

Die Geldwäsche hängt mit der Bestrebung zusammen, Geld aus illegaler Aktivität zu gewinnen. Der Bedarf an dem Gebrauch der Erlöse aus Straftaten generiert einen Bedarf an Reinigung dieser Gelder – das Geld muss gewaschen werden. Die Internationale Gemeinschaft ist der Meinung gewesen, dass nur ein koordinierter Ansatz im Kampf gegen Geldwäsche effektiv sein kann. Folglich wurden verschiedene internationale Verträge in diesem Bereich unterschrieben. Auf der institutionellen Ebene gehört eine prominente Stelle im Kampf gegen Geldwäsche der Action Task Force on Money Laundering (FATF). Einzelne Staaten haben zentrale Meldestellen (FIU) gegründet, welche in Bereich der Prävention der Geldwäsche tätig sind. Die Europäische Union hat Instrumente erlassen, welche die Inkorporation der FATF Standards in den Mitgliedstaaten verpflichtend machen. Einige Organe der Europäischen Union sind für die Prävention und Detektion der Geldwäsche zuständig, verfügen aber über keine repressiven Kompetenzen, die weiterhin in den Händen der einzelnen Mitgliedstaaten liegen. 

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about the authors

Doc. JUDr. Hana Marková, CSc., Assistenzprofessorin (Dozentin) für Finanzrecht und Finanzwissenschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Karlsuniversität Prag. Sie ist in Lehre und Forschung tätig. Ihre Fachgebiete umfassen Haushaltsrecht, Steuerrecht und das Finanzgebaren der Kommunen. Zu diesen Themen hat sie außerdem zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften veröffentlicht.