Kann es den schlanken Sozialstaat geben?
pages 303 -326
ABSTRACT:

Es gibt eine ganze Reihe verschiedenster ideeller Ausgangspunkte, die für die Notwendigkeit des Sozialstaates sprechen; das Bindeglied, unter dem sie alle zusammengeführt sind, ist der Gedanke des sozialen Konsenses und der Solidarität im Interesse der Erhaltung der gesamtgesellschaftlichen Aussöhnung. Das alles kann eben nur der Staat leisten.

Das gilt zum einen, wenn es um die Erfüllung seiner traditionellen Rollen geht: innere Ordnung und äußere Sicherheit. Sodann müssen moderne Staaten dafür sorgen, dass die Kommunikation sowohl zwischen staatlichen Stellen untereinander als auch in Richtung Bürger funktioniert. Zu diesem Zweck müssen Technologien implementiert werden, die die staatlichen Serviceleistungen aufwerten. Weil Märkte von Zeit zu Zeit auch einmal versagen können, mit Folgen für deren Stabilität, muss der Staat auch hier eingreifen - aber zugleich muss er sich gegen Monopolisierungsbestrebungen wehren und für eine funktionierende Marktwirtschaft sorgen. Ein wesentlicher Teil der Mittel, über die der Staat verfügt, entfällt auf Sozialausgaben verschiedenster Art. Alle entwickelten Staaten stehen vor der Notwendigkeit, die Umwelt zu schützen - das ist wiederum ein globales Erfordernis. Keineswegs an letzter Stelle steht die Beitreibung der Steuereinnahmen, aus denen die Aktivitäten des Sozialstaats finanziert werden. Das alles lässt sich nicht anders verteilen und umsetzen als durch die Schaffung entsprechender Behörden und Stellen. Der Sozialstaat mag heutzutage als teuer, demotivierend, bürokratisch usw. in der Kritik stehen - aber er ist eine Realität, für die bis dato keine adäquate Alternative gefunden werden konnte, und seine Rolle wird in absehbarer Zukunft sicherlich eher noch zunehmen. 

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about the authors

Doc. JUDr. Pavel Mates CSc., Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Westböhmischen Universität Pilsen und der Universität für Finanzwesen und Verwaltung Prag. Er hat sich auf Verwaltungssanktionen und das Recht von Informationssystemen spezialisiert, ein Thema, über das er mehrere Monographien und eine Vielzahl von Artikeln in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht hat. Er befasst sich außerdem mit dem Schutz der Privatsphäre im Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung von Polizeieinsätzen und der Arbeit anderer öffentlicher Stellen. Er ist aktives Mitglied von Regierungsausschüssen, die mit der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen befasst sind.