Die Rolle des UNIDROIT bei der Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts, unter besonderer Berücksichtigung der Grundregeln für Internationale Handelsverträge
pages 341 - 366
ABSTRACT:

Dieser Beitrag ist einer Analyse der Stellung und des Zwecks des UNIDROIT-Instituts als internationaler, mit der Harmonisierung des (Privat-)Rechts befasster Organisation gewidmet. Der erste Teil des Beitrags enthält eine Auseinandersetzung mit den institutionellen Aspekten, Kompetenzen, gesetzgeberischen Ansätzen und Instrumenten, auf die diese internationale Organisation bei der Rechtsvereinheitlichung zurückgreift. Der zweite Teil legt eine kritische Analyse der Grundregeln für Internationale Handelsverträge (also der erfolgreichsten Harmonisierungsleistung von UNIDROIT) vor. Abschließend identifiziert der Beitrag die zwei Grundziele der Rechtsvereinheitlichung: Effektivität und Humanität. 

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